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Datum: 20.11.2025

Aktenzeichen: 26 Ca 667/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose/außerordentliche Kündigung der Beklagten/Widerklägerin vom 24.04.2025 nicht aufgelöst ist.
2. Auf die Widerklage wird der Kläger/Widerbeklagte verurteilt, an die Beklagte/Widerklägerin 150,00 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.07.2025 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
5. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger/Widerbeklagte 76% und die Beklagte/Widerklägerin 24% zu tragen.
6. Der Streitwert wird auf 26.450,76 EUR festgesetzt.
7. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.