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Datum: 24.03.2026

Aktenzeichen: 27 Ca 222/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 14.05.2025, noch durch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung vom 14.05.2025 beendet wurde. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt. 
3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 13.740,00.