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Datum: 28.04.2026
Aktenzeichen: 27 Ca 268/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.06.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer sowie Führung und Leistung erstreckt.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt.
4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 14.045,12.