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Datum: 10.02.2026

Aktenzeichen: 27 Ca 284/25

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von EUR 13.000,00 zu bezahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit 28.02.2025.
  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.
  3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 26.000,00.