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Datum: 10.02.2026
Aktenzeichen: 27 Ca 284/25
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von EUR 13.000,00 zu bezahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit 28.02.2025.
- Die Kosten des Rechtsstreits werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.
- Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 26.000,00.