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Datum: 02.12.2025
Aktenzeichen: 27 Ca 327/24
- Der Beklagte wird verurteilt, EUR 2.426,00 brutto abzurechnen und den sich ergebenden Nettobetrag an den Kläger nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszins p.a. seit dem 01.08.2024 zu bezahlen.
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 34%, der Beklagtenseite zu 66% auferlegt.
- Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 3.682,00.