Datum: 25.04.2024

Aktenzeichen: 27 Ca 402/22

1.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 7.174,79 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.07.2022 zu bezahlen. 

2.Im übrigen wird die Klage abgewiesen. 

3.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 22 %, der Beklagtenseite zu 78 % auferlegt. 

4.Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 9.174,79.



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