Zum Inhalt springen

Datum: 13.10.2026

Aktenzeichen: 27 Ca 442/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Zeit vom 15.10.2025 bis 31.10.2025 in Höhe von EUR 2.317,39 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p. a. hieraus ab 01.11.2025 zu bezahlen. 

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Zeit vom 10.11.2025 bis 30.11.2025 in Höhe von EUR 3.075,00 brutto zu nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p. a. hieraus ab 01.12.2025 zu bezahlen. 

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Zeitraum 01.12.2025 bis 05.12.2025 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von EUR 891,30 brutto zu bezahlen. 

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Provision in Höhe von EUR 422,52 brutto zu bezahlen. 

5. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt. 

6. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 6.706,21.