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Datum: 14.11.2023
Aktenzeichen: 27 Ca 44/23
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 12.01.2023 nicht
aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als "Supplier
Performance Manager" weiterzubeschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt.
4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 28.786,00.