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Datum: 27.01.2026
Aktenzeichen: 27 Ca 49/25
1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom
04.02.2025 nicht beendet wurde.
2.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt.
3.Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 13.500,00.