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Datum: 10.03.2026

Aktenzeichen: 27 Ca 76/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, EUR 2264,54 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.12.2023 an den Kläger zu bezahlen. 

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt. 

3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 2264,54.