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Datum: 05.11.2026

Aktenzeichen: 28 Ca 1448/26

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Kündigung der Beklagten vom 29.01.2026 zum 31.08.2026 geendet hat.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 

3. Der Streitwert wird auf 11.883,00 EUR festgesetzt. 

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.