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Datum: 01.10.2026

Aktenzeichen: 28 Ca 2207/26

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 25.02.2026 nicht aufgelöst wird.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.

4. Der Kläger trägt 54 %, die Beklagte 46 % der Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Streitwert wird auf 20.730,00 EUR festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.