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Datum: 17.04.2026
Aktenzeichen: 28 Ca 4757/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung des Beklagten vom 26. Juni 2025 nicht zum 30. September 2025 aufgelöst wurde.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Beklagte trägt 3/4, der Kläger 1/4 der Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 41.400,00 EUR festgesetzt. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.