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Datum: 29.01.2026
Aktenzeichen: 28 Ca 5121/25
Versäumnisurteil
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.814,75 EUR brutto abzüglich gezahlter 2.689,35 EUR brutto
als Arbeitsvergütung für den Monat Januar 2024 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz
seit dem 13.08.2025 zu bezahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.606,25 EUR brutto abzüglich gezahlter 2.479,99 EUR brutto
als Vergütung für den Monat Februar 2024 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
seit dem 13.08.2025 zu bezahlen.
3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.710,50 EUR brutto abzüglich gezahlter 1.415,47 EUR brutto
als Vergütung für den Monat März 2024 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
seit dem 24.11.2025 zu bezahlen.
4. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.606,25 EUR brutto als Vergütung für den Monat April
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2025 zu bezahlen.
5. Der Beklagte trägt 75 %, der Kläger 25 % der Kosten des Rechtsstreits.