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Datum: 19.03.2026
Aktenzeichen: 28 Ca 5189/25
Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 30.07.2025
zum 30.09.2025 beendet wurde.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Richter /
Schleifer zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen weiterzubeschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 19.837,00 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.