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Datum: 27.03.2025

Aktenzeichen: 28 Ca 6122/24

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche und fristlose Kündigung der Beklagten vom 16.09.2024 nicht beendet wird.
2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Auszubildender zum Fertigungsmechaniker Fachrichtung Montage weiterzubeschäftigen.
3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
4.Der Streitwert wird auf 4.408,00 EUR festgesetzt. 
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.