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Datum: 26.03.2026
Aktenzeichen: 28 Ca 6387/25
Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 18.09.2025 nicht
beendet wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu
unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Industriemechaniker weiterzubeschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 12.928,00 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.