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Datum: 23.04.2026

Aktenzeichen: 28 Ca 7120/25

Urteil

1.         Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 13.10.2025 nicht beendet worden ist.

2.         Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 13.10.2025 nicht beendet worden ist.

3.         Der Auflösungsantrag wird zurückgewiesen.

4.         Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5.         Der Streitwert wird auf 80.805,00 EUR festgesetzt.

6.         Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.