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Datum: 01.10.2026

Aktenzeichen: 28 Ca 8251/25

2. Versäumnisurteil

1. Der Einspruch des Klägers gegen das Versäumnisurteil vom 03.02.2026, Az. 28 Ca 8251/25, wird verworfen.

2. Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 2.792,20 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.