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Datum: 13.03.2026
Aktenzeichen: 28 Ga 82/25
1. Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, den Verfügungskläger bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung im
Hauptsacheverfahren nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen der Parteien zumindest in mehr als der Hälfte der für
Sprechstunden einschließlich Operationen vorgesehenen 25 Wochenstunden operativ auf den Gebieten der Kataraktchirurgie und ggf. der
IVOMs (intravitreale operative Medikamentengaben) zu beschäftigen und zwar an bis zu vier Operationshalbtagen je Woche.
2. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
3. Die Parteien tragen die Kosten des Rechtsstreits jeweils zur Hälfte.
4. Der Urteilsstreitwert wird auf 34.933,34 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.