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Datum: 18.03.2026
Aktenzeichen: 29 Ca 8143/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 07.11.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 07.11.2025 nicht aufgelöst worden ist.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird auf 7.350,00 Euro festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.