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Datum: 10.02.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 2425/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 2.322,10 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.