Datum: 10.02.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 2425/25
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5.
3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 2.322,10 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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