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Datum: 09.12.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 2830/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Schadensersatz in Höhe von 20.602,11 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.05.2024 zu zahlen.

2. Die Klägerin trägt 85 %, die Beklagte 15 % der Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 134.400 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.