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Datum: 13.01.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 4119/25
Urteil:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 362,86 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 01.03.2025 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger jeweils 119,84 € brutto für die Monate März, April, Mai und Juni 2025 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. jeweils ab dem 1. des Folgemonats zu zahlen.
3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab Juli 2025 weiterhin nach Entgeltgruppe 7 TV-L zu vergüten.
4. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
5. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 5.875,50 EUR festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.