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Datum: 20.01.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 4780/25



1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 17.884,44 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.