Datum: 20.01.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 4780/25
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 17.884,44 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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