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Datum: 11.09.2026

Aktenzeichen: 5 Ca 3392/26

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die fristlose Kündigung vom 18.12.2025 aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über die Höhe des Jahresgewinns ausweislich der Handelsbilanz (Jahresüberschuss vor Steuern) und vor Abzug der Tantiemen für die Leitenden Angestellten und Geschäftsführer für das Jahr 2024 zu erteilen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 42 % und die Beklagte zu 58 %. 
5. Der Wert des Gegenstands der Entscheidung wird auf 52.253,08 EUR festgesetzt. 
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.