Datum: 05.09.2023

Aktenzeichen: 7 Ca 1586/23

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 23.03.2023 nicht aufgelöst wird.
2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen
Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Qualitätsingenieur zu den Bedingungen des Arbeitsvertrags zwischen den Parteien vom 09.06.2000 weiter zu beschäftigen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
4.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5.Der Streitwert wird auf 33.150,00 EUR festgesetzt
6.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.