Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Stuttgarts einschließlich der Außenkammern zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
31.01.2024 29 BV 8/24
  1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand Betriebsvereinbarung zu Entgeltregelungen und Tantiemeregelungen für AT-Angestellte wird Herr Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Christoph Tillmanns bestellt.
  2. Die Zahl der von den Beteiligten jeweils zu benennenden Beisitzer für die nach Ziff. 1 genannte Einigungsstelle wird auf drei festgesetzt.
18.01.2024 21 Ca 491/23

 

1.  Die Klage wird abgewiesen.

2.  Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 120.029 Euro festgesetzt.

4.  Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit die Berufungssumme nicht erreicht ist.

09.04.2024 7 Ca 5652/23

1.         Die Klage wird abgewiesen. 

 

2.         Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 

31.01.2024 1 Ca 3868/23

1.         Die Klage wird hinsichtlich der Anträge Ziff. 3 und 4 abgewiesen. 

2.         Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. 

3.         Der Streitwert wird auf 37.413,12 € festgesetzt.

 4.         Die Berufung wird hinsichtlich der Abweisung des Anspruchs auf Entgeltgleichheit wegen des Geschlechts zugelassen. Im Übrigen wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.

18.01.2024 21 Ca 387/23

1.  Die Klage wird abgewiesen.

2.  Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 106.819 € 

Euro festgesetzt.

4.  Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit die Berufungssumme nicht erreicht ist.

18.01.2024 21 Ca 2981/23

1.  Die Klage wird abgewiesen.

2.  Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 158.906 € 

 Euro festgesetzt.

 4.  Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit die Berufungssumme nicht erreicht ist.

14.12.2023 21 Ca 5746/23

1.  Die Klage wird abgewiesen.

2.  Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 26.000 Euro festgesetzt.

4.  Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit die Berufungssumme nicht erreicht ist.

 

18.01.2024 21 Ca 386/23

1.  Die Klage wird abgewiesen.

2.  Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 51.751 Euro festgesetzt.

4.  Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit die Berufungssumme nicht erreicht ist.

 

16.04.2024 12 Ca 880/23

1. Das Versäumnisurteil vom 13.02.2024 wird aufrechterhalten.

2. Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 2.357,36 festgesetzt.

25.04.2024 27 Ca 402/22

1.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 7.174,79 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.07.2022 zu bezahlen. 

2.Im übrigen wird die Klage abgewiesen. 

3.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 22 %, der Beklagtenseite zu 78 % auferlegt. 

4.Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 9.174,79.



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