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Datum: 14.10.2026

Aktenzeichen: 10 Sa 4/26

I.   Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 13. Januar 2026 - 13 Ca 186/25 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert.

Das Arbeitsverhältnis der Parteien wird zum 31. Dezember 2025 aufgelöst und die Beklagte verurteilt, an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 21.000,00 Euro brutto zu zahlen.

II.  Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾ zu tragen. 

III. Die Revision wird nicht zugelassen.