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Datum: 24.03.2026

Aktenzeichen: 10 Sa 76/25

I.    Auf die Berufung des Klägers wird das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Lörrach - vom 16. September 2025 - 9 Ca 63/24 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers teilweise abgeändert und Tenor zu 1 zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:



Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.461,96 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. März 2024 zu bezahlen. 


II.  Die Berufung der Beklagten gegen das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Lörrach - vom 16. September 2025 - 9 Ca 63/24 - wird zurückgewiesen.


III. Der Kläger trägt 20% der Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz, die Beklagte 80%. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger zu 62%, die Beklagte zu 38%.


IV. Die Revision wird nicht zugelassen.