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Datum: 29.04.2026

Aktenzeichen: 10 TaBV 6/25

1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 11. September 2025 - 11 BV 1/25 - wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.