Datum: 29.04.2026
Aktenzeichen: 10 TaBV 6/25
1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 11. September 2025 - 11 BV
1/25 - wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.