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Datum: 04.11.2025

Aktenzeichen: 11 Sa 24/25

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 03.04.2025 – 1 Ca 181/24 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.