Datum: 04.11.2025
Aktenzeichen: 11 Sa 24/25
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 03.04.2025 – 1 Ca 181/24 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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