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Datum: 18.11.2025

Aktenzeichen: 11 Sa 33/25

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 22.01.2025 – 9 Ca 164/24 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.