Datum: 02.12.2025
Aktenzeichen: 11 Sa 36/25
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 08.05.2025 – 1 Ca 16/25 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
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