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Datum: 20.01.2026

Aktenzeichen: 11 Sa 45/25

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg – Kn. Lörrach – vom 10.07.2025, 8 Ca 389/24, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 

2. Die Revision wird nicht zugelassen.