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Datum: 20.10.2026
Aktenzeichen: 11 Sa 67/25
1. Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kn. Lörrach - vom 17. November 2025 - 8 Ca 364/24 - werden zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 20 % und die Beklagte 80 % zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.