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Datum: 25.02.2025
Aktenzeichen: 15 Sa 31/24
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 06.12.2023 - 1 Ca 261/23 - teilweise
abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst.
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 565,20 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 06.05.2023 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 96%, die Beklagte trägt 4%.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.