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Datum: 14.10.2025
Aktenzeichen: 15 Sa 54/24
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 06.11.2024 - 11 Ca 2436/24 - wird mit der Maßgabe
zurückgewiesen, dass Nr. 1 des Urteilstenors die folgende Fassung erhält:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 01.01.2016 hinaus mindestens bis zum 22.11.2024 (Zeitpunkt
des Zugangs der fristlosen Kündigung der Beklagten vom 19.11.2024) bestanden hat.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3. Die Revision wird nicht zugelassen