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Datum: 24.03.2026
Aktenzeichen: 15 TaBV 3/25
I. Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1 und zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom
13.06.2025 - 7 BV 3/24 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst.
1. Der Beteiligte zu 4 wird aus dem zu 3 beteiligten Betriebsrat ausgeschlossen.
2. Im Übrigen werden die Beschwerden der Beteiligten zu 1 und zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern
Crailsheim - vom 13.06.2025 - 7 BV 3/24 - zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.