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Datum: 14.10.2026

Aktenzeichen: 4 Sa 12/26

1. Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 21. November 2025 (10 Ca 46/25) werden zurückgewiesen. 

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen. 
 
3. Die Revision wird nicht zugelassen.