Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 14.10.2026
Aktenzeichen: 4 Sa 12/26
1. Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 21. November 2025 (10 Ca 46/25) werden zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.