1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 26.11.2024, Az. 2 Ca 46/24 abgeändert und die
Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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