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Datum: 20.10.2025
Aktenzeichen: 9 Sa 40/25
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Lörrach vom 11.04.2025, 9 Ca 340/24,
abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 3.533,71 brutto nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
seit 01.07.2024 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.