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Datum: 06.02.2026
Aktenzeichen: 9 Sa 50/25
I.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Arbeitsgerichts Villingen – Schwenningen vom 16.04.2025, 3 Ca 34/25
abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Auf ihr Anerkenntnis wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger € 1.094,87 € brutto zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
II.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Rechtsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung wird nicht zugelassen.