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Datum: 03.03.2025

Aktenzeichen: 9 Sa 55/24

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Offenburg, vom 11.11.2024 - 5 Ca 134/24 - abgeändert:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.