Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Stuttgarts einschließlich der Außenkammern zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
17.10.2023 27 Ca 397/22

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite auferlegt. 
3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 7182,63.

31.10.2023 7 Ca 3258/23

1.Die Klage wird abgewiesen. 
2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
3.Der Streitwert wird auf 150.991,66 EUR festgesetzt. 
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

10.11.2023 8 Ca 168/23

1. Die beklagte Partei wird verurteilt, an den Kläger 2.345,15 EUR netto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 03.07.2023 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Widerklage wird abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 82% und die Beklagte zu 18% zu tragen.
5. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf 36.759,29 EUR.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

10.11.2023 8 Ca 149/23

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf 3.400,00 EUR.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

14.11.2023 3 Ca 2713/23

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Inflationsausgleichsprämie in i.H.v. 1.000,00 € zuzüglich Jahreszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 06.06.2023 zu bezahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 1.000 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.

14.11.2023 27 Ca 44/23

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 12.01.2023 nicht aufgelöst ist. 
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als "Supplier Performance Manager" weiterzubeschäftigen. 
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt. 
4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 28.786,00. 

14.11.2023 27 Ca 44/23

Die Anträge vom 22.06.2023 und vom 30.10.2023 werden abgetrennt und künftig unter einem eigenen Aktenzeichen geführt.

14.11.2023 27 Ca 34/23

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung vom 25.10.2022 nicht zum 31.12.2022 aufgelöst wurde.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt.
3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 8.400,00.

28.11.2023 7 Ca 3735/23

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
3. Der Streitwert wird auf 13.562,22 EUR festgesetzt. 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

29.11.2023 20 BV 9/23

Die Betriebsratswahl vom 09.05.2023 wird für unwirksam erklärt.

30.11.2023 7 Ca 5691/23

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
3. Der Streitwert wird auf 7.552,00 EUR festgesetzt. 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

05.12.2023 27 Ca 124/23

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 10.02.2023 beendet wurde.

2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die ordentliche Kündigung vom 07.03.2023 beendet wurde.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt.

4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 7.242,00.

05.12.2023 27 Ca 112/23

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche Kündigung vom 10.02.2023 nicht beendet wurde.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung, die der Klägerin am 01.02.2023 zuging, nicht zum 28.02.2023, sondern erst mit Ablauf des 15.03.2023 geendet hat.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 1/3, der Beklagtenseite zu 2/3 auferlegt.

4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 4.226,00.

06.12.2023 31 Ca 2883/23

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits.

3. Der Streitwert wird auf 2.177,28 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

06.12.2023 31 Ca 2884/23

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 1.919,52 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

06.12.2023 31 Ca 2885/23

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 2.061,36 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

06.12.2023 31 Ca 2886/23

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 2.189,88 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

14.12.2023 21 Ca 5746/23

1.  Die Klage wird abgewiesen.

2.  Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 26.000 Euro festgesetzt.

4.  Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit die Berufungssumme nicht erreicht ist.

 

14.12.2023 21 Ca 4841/23

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.269,04  Euro festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit die Berufungssumme nicht erreicht ist.

18.01.2024 21 Ca 386/23

1.  Die Klage wird abgewiesen.

2.  Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 51.751 Euro festgesetzt.

4.  Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit die Berufungssumme nicht erreicht ist.

 

18.01.2024 21 Ca 491/23

 

1.  Die Klage wird abgewiesen.

2.  Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 120.029 Euro festgesetzt.

4.  Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit die Berufungssumme nicht erreicht ist.

18.01.2024 21 Ca 387/23

1.  Die Klage wird abgewiesen.

2.  Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 106.819 € 

Euro festgesetzt.

4.  Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit die Berufungssumme nicht erreicht ist.

18.01.2024 21 Ca 2981/23

1.  Die Klage wird abgewiesen.

2.  Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 158.906 € 

 Euro festgesetzt.

 4.  Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit die Berufungssumme nicht erreicht ist.

23.01.2024 12 Ca 587/23

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung vom 06.07.2023 nicht aufgelöst wird, sondern bis zum 30.09.2023 fortbesteht.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 
3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 11.937,15 festgesetzt.

30.01.2024 27 BV 11/22

Die Anträge werden abgewiesen. 

30.01.2024 27 Ca 23/23

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 22.12.2022 nicht beendet wurde. 
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 27.12.2022 hinaus vorläufig zu unveränderten Bedingungen arbeitsvertragsgemäß als Mitarbeiter im Qualitätsmanagement/Qualitätsplanung Entwicklungsnah in AS-PU/QMP (Kst. 661) in Schwäbisch Gmünd, hilfsweise an einem anderen angemessenen und zumutbaren Ort weiterzubeschäftigen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. 
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt. 
4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 21.980,00.

31.01.2024 29 BV 8/24
  1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand Betriebsvereinbarung zu Entgeltregelungen und Tantiemeregelungen für AT-Angestellte wird Herr Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Christoph Tillmanns bestellt.
  2. Die Zahl der von den Beteiligten jeweils zu benennenden Beisitzer für die nach Ziff. 1 genannte Einigungsstelle wird auf drei festgesetzt.
31.01.2024 1 Ca 3868/23

1.         Die Klage wird hinsichtlich der Anträge Ziff. 3 und 4 abgewiesen. 

2.         Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. 

3.         Der Streitwert wird auf 37.413,12 € festgesetzt.

 4.         Die Berufung wird hinsichtlich der Abweisung des Anspruchs auf Entgeltgleichheit wegen des Geschlechts zugelassen. Im Übrigen wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.

06.02.2024 7 Ca 5059/23

1. Die Klage wird abgewiesen. 

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

09.02.2024 10 BV 23/23

Der Antrag wird zurückgewiesen.

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