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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Stuttgarts einschließlich der Außenkammern zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
24.02.2026 21 Ca 6132/25


1.         Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 24.09.2024 nicht aufgelöst wurde.

2.         Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.         Der Streitwert wird auf 11.715,00 EUR festgesetzt.

4.         Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

03.03.2026 3 Ca 7407/25

Urteil 

im Namen des Volkes:

 

1.    Die Klage wird abgewiesen.

 

2.    Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

 

3.    Der Wert des Streitgegenstands wird auf 4.889,51 EUR festgesetzt.

 

4.    Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

03.03.2026 3 Ca 7468/25

Urteil 

im Namen des Volkes:

1.    Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.10.2025, zugegangen am 18.10.2025, nicht aufgelöst worden ist.

 

2.    Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

 

3.    Der Wert des Streitgegenstands wird auf 8.947,08 EUR festgesetzt.

 

 

 

27.02.2026 10 Ca 1081/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentlich fristlose Kündigung der Beklagten vom 30. Juni 2025 noch durch die außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist vom 30. Juni 2025 zum 31. Dezember 2025 beendet wurde.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses als Leiterin der Schülerbetreuung Rasselbande Hort und Kernzeit weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Urteilsstreitwert wird auf 18.988,00 Euro festgesetzt.

24.02.2026 12 Ca 706/25

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. KI


3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 8.850,00 festgesetzt.

24.02.2026 12 Ca 719/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. KI.


3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 13.500,00 festgesetzt.

24.02.2026 12 Ca 720/25

1 Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. Kl.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 11 100,00 festgesetzt.

24.02.2026 12 Ca 721/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. KI.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 9.381,00 festgesetzt.

24.02.2026 12 Ca 731/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. KI.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 11.700,00 festgesetzt.

24.02.2026 12 Ca 738/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. KI

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 10.920,00 festgesetzt.

24.02.2026 12 Ca 771/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 29.04.2025 zum 30.06.2025 aufgelöst worden ist.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.

4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 16.200,00 festgesetzt.

24.02.2026 12 Ca 772/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. Kl.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 13.200,00 festgesetzt.

24.02.2026 12 Ca 775/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. KI.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 21.800,00 festgesetzt.

24.02.2026 12 Ca 776/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. KI.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 28.000,00 festgesetzt.

24.02.2026 12 Ca 777/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. KI.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 14.000,00 festgesetzt.

24.02.2026 12 Ca 778/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien aufgrund der ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 29.04.2025 erst zum 30.06.2025 aufgelöst worden ist; im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.


2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. KI. zu 3/4 sowie d. Bekl. zu 1/4.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 9.450,00 festgesetzt.

24.02.2026 12 Ca 809/25

1.Die Klage wird abgewiesen.


2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. KI.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 8.400,00 festgesetzt.

24.02.2026 12 Ca 810/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis bis zum 31.07.2025 fortbesteht; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.


2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. KI.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 25.000,00 festgesetzt.

21.01.2026 13 BV 4/25

Die Anträge werden abgewiesen.

28.01.2026 13 Ca 144/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung der Beklagten vom 28.03.2025 nicht aufgelöst wird.
2. Im übrigen ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt (Zeugniserteilung).
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird auf 8.800,00 € festgesetzt.
5. Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.
 

04.03.2026 13 Ca 186/25

1.) xxx.
2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die klagende Partei zu 90% und die beklagte Partei zu 10%.   
4.) Der Streitwert wird auf 63.489,11 Euro festgesetzt.
5.) Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.

28.01.2026 13 Ca 188/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die Kündigungserklärung der Beklagten vom 24.04.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsschutzantrags zu den arbeitsvertraglichen Bedingungen weiter zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird auf 22.713,76 € festgesetzt.

28.01.2026 13 Ca 481/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die Kündigung der Beklagten vom 23.12.2024 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.
3. Der Streitwert wird auf 17.035,32 € festgesetzt.

03.03.2026 14 Ga 17/26

1) Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2) Der Verfügungskläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.338,20 Euro festgesetzt.
4) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.

04.03.2026 15 Ca 3316/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die ordentliche Kündigung im Schreiben vom 30. April 2025 zum 31. Juli 2025 noch durch die durch die ordentliche Kündigung im Schreiben der Beklagten vom 29. Oktober 2025 zum 31. Januar 2026 beendet worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Kündigungsschutzverfahrens als Director Research, Head of Product Management und Leiterin der Standorte in Lissabon und Tiflis weiter zu beschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird abgewiesen.
5. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 88,5%, die Klägerin zu 12,5%. 
6. Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 61.250,00 EUR festgesetzt. 
7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

04.03.2026 20 Ca 1334/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentli-che fristlose Kündigung der Beklagten vom 28.07.2025 nicht geendet hat.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 79 % und die Beklagte 21 % zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 70.000,- EUR festgesetzt.
5. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.

04.03.2026 20  Ca 1382/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 55.309,47 EUR festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.

21.01.2026 20 Ca 1598/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 311.000,- EUR festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.

21.01.2026 20 Ca 843/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 12.721,83 EUR festgesetzt.

21.01.2026 20 Ca 844/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 11.736,84 EUR festgesetzt.

20.01.2026 21 Ca 6117/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 25. November 2024 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 13.330,77 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

05.03.2026 22 Ca 7117/25

Urteil 

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 10.400, - € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

05.03.2026 22 Ca 8329/25

Urteil 

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtstreits.

3. Der Streitwert wird auf 169,98 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird für den Kläger nicht zugelassen.

05.03.2026 23 Ca 2888/24

Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.165,91 Euro festgesetzt. 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

10.02.2026 27 BVGa 1/26

Der Antrag wird abgewiesen. 

10.02.2026 27 Ca 116/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite auferlegt. 

3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf Euro 12.483,00. 

24.02.2026 27 Ca 132/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der am 18.11.2024 vereinbarten "Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages" mit Ablauf des 31.03.2025 geendet hat. 

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Montierer weiterzubeschäftigen. 

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt.

4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 13.837,76.

24.02.2026 27 Ca 133/25

Die Anträge Ziffer 5, 6, 7, 8, 9 und 10 laut Klageschrift vom 02.04.2025 sowie die Anträge laut dem Schriftsatz vom 10.10.2025, vom 29.01.2026 und vom 10.02.2026 werden abgetrennt und künftig unter einem gesonderten Aktenzeichen geführt.

24.02.2026 27 Ca 133/25
  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 17.03.2025 weder mit sofortiger Wirkung, noch zum 30.09.2025 beendet wurde.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreits zu unveränderlichen arbeitsvertraglichen Bedingungen als XXX weiterzubeschäftigen.
  3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt.
  4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 43.023,72.
03.03.2026 27 Ca 46/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 12.02.2025 weder mit sofortiger Wirkung noch zum 30.09.2025 beendet wurde.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt.

3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 9.900,00.

27.01.2026 27 Ca 49/25

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 04.02.2025 nicht beendet wurde. 
2.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt. 
3.Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 13.500,00. 

27.01.2026 27 Ca 51/25

Beschluss: 
Die Anträge Ziffer 5 und 6 der Klageschrift vom 09.02.2025 sowie die Anträge Ziffer 1, 6 und 7 laut Schreiben vom 27.01.2026 werden abgetrennt und unter einem eigenständigen Aktenzeichen beim Arbeitsgericht Stuttgart - Kammern Aalen - geführt. 

Urteil: 
1.Die Klage wird abgewiesen. 
2.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite auferlegt. 
3.Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 29.641,68. 

19.02.2026 28 Ca 4861/25

Urteil:

1.         Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 03.07.2025 nicht aufgelöst wurde.

2.         Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.         Der Kläger trägt 2/3, die Beklagte 1/3 der Kosten des Rechtsstreits.

4.         Der Streitwert wird auf 41.001,06 EUR festgesetzt.

5.         Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

04.03.2026 29 Ca 4381/25

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der klägerischen Partei durch die schriftliche Kündigung der beklagten Partei vom 11.06.2025 zum 15.07.2025 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die beklagte Partei wird verurteilt, der klägerischen Partei ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Der Streitwert wird auf 18.252,00 Euro festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

04.03.2026 29 Ca 5274/25

Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 20.05.2025 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 01.08.2025 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 06.02.2026 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Streitwert wird auf 10.500,00 Euro festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

04.03.2026 30 Ga 19/26

Urteil

1. Die Anträge werden zurückgewiesen.

2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf Euro 13.608,00 festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

20.01.2026 3 Ca 4688/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 43.052,94 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

20.01.2026 3 Ca 4780/25


1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 17.884,44 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

20.01.2026 3 Ca 5466/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 11.846,15 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

03.03.2026 8 BVGa 1/26

Die Anträge werden abgewiesen.