In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 29.10.2025 | 1 Sa 5/25 |
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 08.04.2025 - 27 Ca 237/24 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. |
| 29.10.2025 | 10 Sa 40/25 |
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 23. April 2025 - 7 Ca 99/24 -
abgeändert und die Klage abgewiesen. |
| 29.10.2025 | 10 Sa 49/25 |
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 16. Mai 2025 - 12 Ca 297/24 - wird auf
Kosten der Beklagten zurückgewiesen. |
| 30.10.2025 | 12 TaBV 3/25 |
1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 4 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 10. Februar 2025 - Az. 8 BV 7/24 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. |
| 31.10.2025 | 10 Sa 32/25 |
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kammern Radolfzell - vom 20. Februar 2025
- 7 Ca 405/24 - wird zurückgewiesen. |
| 03.11.2025 | 9 Sa 20/25 |
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 26.11.2024, Az. 2 Ca 46/24 abgeändert und die
Klage wird abgewiesen. |
| 04.11.2025 | 15 TaBV 4/25 |
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 09.09.2025 - 25 BV 202/25 - wird zurückgewiesen |
| 04.11.2025 | 11 Sa 25/25 |
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 28.01.2025 – 2 Ca 123/24 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. |
| 04.11.2025 | 11 Sa 34/25 |
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kn. Offenburg, vom 21.05.2025 – 6 Ca 274/24 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. |
| 04.11.2025 | 11 Sa 24/25 |
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 03.04.2025 – 1 Ca 181/24 – abgeändert und die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Die Revision wird nicht zugelassen. |
| 05.11.2025 | 19 Sa 32/25 |
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 15. Mai 2025 - 8 Ca 392/24 - wird
zurückgewiesen. |
| 05.11.2025 | 19 Sa 21/25 |
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg vom 26. März 2025 - 10 Ca
452/23 - wird zurückgewiesen. |