In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Stuttgarts einschließlich der Außenkammern zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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| 15.04.2026 | 29 Ca 2763/25 |
Urteil I. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung vom 31.03.2025 zum 30.04.2025 nicht aufgelöst worden ist. II. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen, welches sich auf Führung und Leistung erstreckt. III. Der Beklagte wird verurteilt, für den Kläger die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2025 und eine Urlaubsbescheinigung nach § 6 Abs. 2 BurlG zu erteilen. IV. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. V. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 3/5 und der Beklagte zu 2/5. VI. Der Streitwert wird auf 16.795,17 Euro festgesetzt. VII. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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| 24.02.2026 | 12 Ca 738/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. KI 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 10.920,00 festgesetzt. |
| 14.04.2026 | 12 Ca 988/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. Kl.. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 20.326,26 festgesetzt. 4. Eine Zulassung der Berufung von Seiten des erkennenden Arbeitsgerichts erfolgt nicht. |
| 08.04.2026 | 15 Ca 4373/25 |
Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung
der Beklagten vom 27.06.2025 aufgelöst worden ist. |
| 08.04.2026 | 15 Ca 4503/25 |
Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung im Schreiben vom 16. Juni
2025 nicht beendet worden ist. |
| 04.03.2026 | 20 Ca 1334/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentli-che fristlose Kündigung der
Beklagten vom 28.07.2025 nicht geendet hat. |
| 21.01.2026 | 20 Ca 1598/24 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 21.01.2026 | 20 Ca 843/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 21.01.2026 | 20 Ca 844/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 20.01.2026 | 21 Ca 6117/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 25. November 2024 nicht
aufgelöst worden ist. |
| 09.04.2026 | 22 BVGa 4/26 |
Beschluss |
| 05.03.2026 | 23 Ca 2888/24 |
Urteil |
| 25.03.2026 | 24 Ca 4755/25 |
Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 08.07.2025 nicht aufgelöst wurde. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Senior Engineer (Stufe III) weiterzubeschäftigen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. 4. Der Streitwert wird auf EUR 32.998,60 festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 08.04.2026 | 24 Ca 4819/25 |
Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf EUR 14.786,43 festgesetzt. |
| 14.04.2026 | 25 Ca 4998/25 |
1. Der Beklagte wird verurteilt, das Leasingfahrrad des Typs Focus Pedelec MTB Cross Fully mit der Rahmen-Nr. 4000102213 nebst Zubehör an die Klägerin an deren Betriebsort in Stuttgart herauszugeben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 3.379,36 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 09.04.2026 | 26 Ca 1414/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis |
| 09.04.2026 | 26 Ca 862/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 19.02.2026 | 28 Ca 4861/25 |
Urteil: 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 03.07.2025 nicht aufgelöst wurde. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Der Kläger trägt 2/3, die Beklagte 1/3 der Kosten des Rechtsstreits. 4. Der Streitwert wird auf 41.001,06 EUR festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 19.03.2026 | 28 Ca 5189/25 |
Urteil: 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 30.07.2025
zum 30.09.2025 beendet wurde. |
| 13.03.2026 | 28 Ca 5373/25 |
Urteil: 1. Die Beklagte zu 3 wird verurteilt, der Aufnahme der Nebentätigkeit des Klägers als Facharzt für Augenheilkunde
für das Augenzentrum XXX, mit dem Inhalt, dass der Kläger außerhalb der für ihn bei der Beklagten
maßgeblichen Arbeitszeit wöchentlich vier Stunden und maximal bis zum Erreichen der gesetzlichen Höchstarbeitszeit mit
wechselnden Tätigkeitszeiten tätig wird, zuzustimmen. 5. Die Berufung wird gesondert zugelassen. |
| 02.04.2026 | 28 Ca 6267/25 |
Urteil: 1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 20.01.2026 | 3 Ca 4688/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 43.052,94 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 20.01.2026 | 3 Ca 4780/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 17.884,44 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 20.01.2026 | 3 Ca 5466/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 11.846,15 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 19.03.2026 | 4 Ca 3780/25 |
Urteil: 1. Die Klage wird abgewiesen. |