Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Vom Mannheimer Hauptbahnhof:
Mit der Straßenbahn:
Ab Hauptbahnhof Mannheim von Bahnsteig 2 mit Linie 3 und 4 und von Bahnsteig 3 mit Linie 1 und 5 bis Haltestelle Paradeplatz, dort umsteigen in Linie 2 oder 6 bis Haltestelle "Rheinstraße."; Siehe auch die Fahrplanauskunft für den Nahverkehr Mannheim: VRN
Anfahrt mit dem Auto
Bitte nutzen Sie die frei verfügbaren Routenplaner (z. B. Google oder Falk ).
Am Gebäude befinden sich Parkmöglichkeiten.
Zugang/Parken für Menschen mit Behinderung
Es sind besondere Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung (kostenfrei) unmittelbar am Gebäude vorhanden. Der behindertengerechte Zugang zum Gerichtsgebäude erfolgt vom Behindertenparkplatz aus über eine Rampe zu einem verschlossenen Nebeneingang, der nach Klingeln geöffnet wird. Es bestehen behindertengerechte Zugänge zu allen öffentlichen Räumen.