Seit Beginn des Jahres 2014 besteht in Baden-Württemberg an allen Arbeitsgerichten und auch beim
Landesarbeitsgericht die Möglichkeit zur Durchführung eines Güterichterverfahrens.
Mit diesem sollen Konflikte, die bereits vor Gericht anhängig sind, durch eine von den Prozessparteien selbst erarbeitete
Lösung statt durch ein gerichtliches Urteil beigelegt werden können. Durch eine personelle Trennung der richterlichen
Schlichtungstätigkeit von der richterlichen Entscheidungszuständigkeit und durch die Abkoppelung von den strengen
Regularien des Prozessrechts werden günstigere Ausgangsbedingungen für Verhandlungen über eine gütliche
Konfliktlösung geschaffen. In nichtöffentlicher Verhandlung können sich die Prozessparteien auf vertraulicher Ebene in einer
kommunikationsfördernden Umgebung ohne den sonst üblichen Zeitdruck offen und ohne Rücksicht auf prozesstaktische
Erwägungen austauschen und werden hierbei von einem besonders geschulten Güterichter begleitet. Auch nicht unmittelbar am
Prozess beteiligte Personen können eingebunden werden.
Einen Überblick über das Güterichterverfahren gibt das "Infoblatt Güterichterverfahren" (Infoblatt). Eine umfassende Abhandlung aller mit dem Güterichterverfahren zusammenhängenden Fragen enthält der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Güterichterverfahren" (Abschlussbericht).
Flyer zum Güterichterverfahren (PDF, 6 MB)